
Bereit für Neuwahlen
Spenden Sie für die Kampagnenfähigkeit der AfD
Auch nach dem Rücktritt Angela Merkels als Parteichefin der CDU ist das Scheitern der
„Großen Koalition“ nur eine Frage der Zeit. Mit jeder erfolgreichen Kampagne und mit
jedem Wahlerfolg kommen wir dem Ziel „Neuwahlen zum Deutschen Bundestag“ näher.
Spenden Sie jetzt, damit wir noch stärker in den Bundestag einziehen, wenn es zu vorge-
zogenen Neuwahlen kommt!
SPENDEN PER ÜBERWEISUNG
Für beliebige Beträge verwenden Sie bitte eine
Überweisung an folgende Bankverbindung:
BANK: Sparkasse Gifhorn
IBAN: DE84 2695 1311 0161 8751 82
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geben Sie im Verwendungszweck bitte Ihren Namen und vollständige Adresse an.
Vielen Dank!
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich im Voraus!
Parteispenden sind Sonderausgaben
Spenden und Mitgliedsbeiträge für die Alternative für Deutschland
sind als Zuwendungen an eine politische Partei nach §10 b Abs. 2 EStG
und §34 g EStG als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Absetzbarkeit nach §34 g EStG
Bei Spenden von ledigen Privatpersonen können bis zu einer Höhe von
1.650€ und bei zusammen veranlagten Ehegatten bei Spenden bis zu einer Höhe von 3.300€ 50% direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Absetzbarkeit nach §10 b Abs. 2 EStG
Weitere Zuwendungen können bis zu einer Obergrenze von 1.650 € für Alleinstehende und 3.300 € für Ehepaare nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind von Parteispenden nicht steuerlich begünstigt.
Parteispenden von Personengesellschaften sind im o.g. Rahmen bezüglich der Höchstbeiträge absetzbar, wenn die Spende namentlich von einem Gesellschafter durchgeführt wird.